Wissenswertes zum Haushaltsplan 2025

„Was können und was wollen wir uns leisten?“
Haushalt 2025, Steuererhöhungen, Fördermittel und was der Denklinger Dreiklang damit zu tun hat.

Wir alle wünschen uns doch schon lange, dass endlich, für jeden Bürger sichtbar, Geld in die eigene Heimat investiert wird! Sport- und Spielplätze, Vereinsanlagen, Parks, Radwege, schlaglochfreie Straßen, gut ausgestattete Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Schwimmbäder und ein ansprechender Ortskern, all diese Dinge machen Orte lebenswert.

Förderprojekte wie z.B. das nachfolgend näher betrachtete ISEK*1-Projekt „Denklinger Dreiklang“ sind daher grundsätzlich zu begrüßen, da sie die Grundlage für solche Verbesserungen schaffen können.

Damit unsere Wünsche keine Träume bleiben, müssen wir jedoch angesichts der angespannten Haushaltslage alle im Gemeindegebiet geplanten Maßnahmen, besonders im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit und ihren langfristigen Nutzen hin prüfen.

Was wir nicht riskieren dürfen, ist eine finanzielle Überlastung der Gemeinde, die im schlimmsten Fall weitere Steuererhöhungen und eine Einschränkung unserer Handlungsfähigkeit nach sich ziehen würde.

Natürlich wird der gemeindliche Haushalt auch durch immer größere Abgabenzwänge an den Kreis oder das Land belastet. Dies können wir jedoch nur bedingt beeinflussen.
Einfluss haben wir aber darauf, ob wir uns gerade jetzt Dinge leisten, die wir uns aktuell nicht leisten können.

Investitionen und Kostenübersicht

Schauen wir uns daher im Folgenden beispielhaft das aktuell zur Beschlussfassung anstehende Projekt zur Phase II des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) sowie den zu berücksichtigenden aktuellen Stand unserer Finanzen an:

Für die Phase II des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) sind in den Jahren 2025 bis 2028 folgende Investitionen geplant:

Städtebauliche Maßnahmen:

  • 2,6 Mio. Euro (2025)*4,
  • weitere 4,8 Mio. Euro (2026 bis 2028).

Im Einzelnen gehören dazu:

  • Treffpunkt Wildbergerhütte: funktionale Erweiterung von Turnhalle und Sängerheim (inkl. energetischer Sanierung).
  • Hunsheim/Berghausen: Restarbeiten am Kleinspielfeld/Zaunanlage.
  • Wasserburgareal – Denklinger Dreiklang: Umgestaltung der Ortsmitte Denklingen mit dem Burggelände, dem Mühlenteich, dem Rathausgelände und dem Festplatz.*2

Die ursprüngliche Kostenplanung alleine für den sogenannten Denklinger Dreiklang wurde im Juli 2022 mit 4.600.000 Euro veranschlagt (Immobilienmanagement Beschlussvorlage Nr. 2020/00231, S. 3, Für: Ratssitzung am 16.08.2022).

Im Haushaltsplan 2025 wird die Fortschreibung der IHK Phase II mit insgesamt 4.796.000 EUR Investitionskosten beziffert.*3

In dem aktuellen Sachstandsbericht zum Konzept “Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte” (ISEK), Bauausschuss 17.09.2024, wird die Kostenberechnung für die Ortschaft Denklingen mit 5.822.743 Euro beziffert.

Am 28.10.2024 ging ein Bewilligungsbescheid über rund 4,0 Mio. Euro ein, wie Bürgermeister Gennies in seiner Haushaltsrede 2025 erläuterte.

Somit verbleibt für das ISEK-Gesamtprojekt ein zu leistender Eigenanteil der Gemeinde von etwa 1.822.743 Euro.

Haushalt 2025: Belastung durch Fehlbeträge

Der Haushaltsentwurf 2025 sieht Erträge von 54,8 Mio. Euro und Aufwendungen von 56,3 Mio. Euro vor, was zu einem Fehlbedarf von rund 1,5 Mio. Euro führt. Dieser kann durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage noch gedeckt werden.

Jedoch ergeben sich im Planungszeitraum bis 2028 kumulierte Fehlbeträge von 9,4 Mio. Euro. Die Ausgleichsrücklage von 10,4 Mio. Euro wird somit bis 2027 aufgezehrt, und das übrige Eigenkapital der Gemeinde wird sich bis 2028 um weitere 13 Prozent verringern, wie Kämmerer Dresbach in seiner Haushaltsrede betonte.

“Angesichts der Kombination aus laufenden Baumaßnahmen, dringenden neuen Investitionserfordernissen und zusätzlichen Wünschen wird die finanzielle Belastbarkeit der Gemeinde erheblich strapaziert. Die „Schuldenbremse“ gerät zunehmend unter Druck.”

Meine Handlungsempfehlung: Nachhaltigkeit vor Symbolpolitik

Die Inanspruchnahme von bereitgestellten Fördermitteln ermöglicht es der Gemeinde Projekte umzusetzen, die sonst so nicht umsetzbar wären. Allerdings bleibt in den meisten Fällen ein nicht unerheblicher zu leistender Eigenanteil, den die Bürgerinnen und Bürger durch Steuerzahlungen aufbringen müssen.

Auch bei der Nutzung von Fördermitteln gilt daher: Der verbleibende Eigenanteil darf die finanzielle Tragfähigkeit der Gemeinde nicht übersteigen.

Wir müssen uns zunächst auf diejenigen Projekte konzentrieren, die unsere Gemeinde als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiv machen und deren finanzielle Umsetzung uns langfristig nicht die finanzielle Handlungsfähigkeit nimmt.

Das im Denklinger Dreiklang genannte Teilprojekt „Klus” z.B. wertet nicht nur unseren Ortskern optisch auf, sondern löst vor allem durch die neue Gewässerführung das kostspielige Verschlammungsproblem. Dieser Teil des Projektes entspricht somit den o.g. Anforderungen von Attraktivität und Wirtschaftlichkeit.

Die weiteren Projektteile, wie die geplante Umgestaltung des Burghofes, die Schaffung neuer Parkplatzflächen und die Neugestaltung des Rathauszugangs hingegen empfinde ich angesichts der Finanzlage der Gemeinde gegenwärtig als äußerst fragwürdig.

Wenn die Gemeinde Reichshof auch in Zukunft handlungsfähig bleiben möchte, müssen verfügbare Mittel stärker priorisiert werden. Investitionen z.B. in Bildung und Sportstätten sollten unbedingt Vorrang erhalten, da diese einen nachhaltigeren Mehrwert für die Gemeinde und kommende Generationen bieten.

Es liegt nun an den beratenden Ausschüssen und dem Gemeinderat, Einzelveranschlagungen im Ergebnisplan und im Investitionsprogramm kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen.

Quelle/Definition:

*1“Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte”

*2 Haushaltsplan 2025, 3.6 Ziele und Strategie für das Jahr 2025

*3 5.000220 Fortschreibung IHK Phase, Haushaltsplan S.516, Investitionen.

*4 Haushaltsrede Kämmerer vom 04.11.24, Folie 9

https://www.clubl94.de/wettbewerbe/rathaus-und-burghof/